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Ansprüche der Internisten werden zurück gewiesen

Köln, 27.11.2007. - Im Rahmen der am letzten Wochenende stattfindenden Vorstandssitzung des Deutschen Hausärzteverbandes in Bonn stellte der Bundesvorsitzende Weigeldt noch einmal klar, dass die Hausärzte auch in Deutschland die Basis der medizinischen Versorgung bilden und bilden müssen.

 

Auf dem Internistenkongress in München waren die Ansprüche des ?neuen? Internisten in Richtung hausärztliche Versorgung öffentlich gemacht worden. Weigeldt warnte darauf hin, dass die in Rostock beschlossene Weiterbildungsordnung die für Hausärzte erforderliche Qualität beschreibt. Diese war damals von den Internisten mitgetragen worden. Mit der jetzt deutlich werdenden unverantwortlichen Klientelpolitik des BDI werde die Nachwuchssituation im hausärztlichen Versorgungsbereich zur Durchsetzung von Partikularinteressen bewusst weiter verschärft. Die innere Medizin ist eine wesentliche Säule auch der hausärztlichen Versorgung, aber sie ist allein nicht ausreichend für die Anforderungen in der hausärztlichen Praxis. Weiterbildungsordnungen müssen der nachwachsenden Ärztegeneration Sicherheit geben und absolut verlässlich sein und können nicht dem jeweiligen Trend in BDI-Vorständen angepasst werden. War in im Mai in Münster auf dem Ärztetag noch beteuert worden, man benötige die Facharztqualifikation des Internisten ohne Schwerpunkt lediglich für den Bereich des Krankenhauses, wird jetzt der Anspruch auf den ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Bereich erhoben. Dass die KBV diesem Wortbruch zustimmt ist in Hinblick auf die Gründungsschwierigkeiten des Spitzenverbandes Fachärzte und die Ausgrenzung der Allgemeinmedizin nicht verwunderlich.


Weigeldts Aussagen werden durch die Beschlüsse der Landesärztekammer in Baden Württemberg den allgemein Internisten in der jetzigen Form nicht in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen, noch mehr Bedeutung zukommen.


EBM


In der weiterführenden Diskussion zum neuen EBM wurde deutlich, dass derartige Erneuerungen noch nie Vorteile für die Hausärzte gebracht haben. Die Komplexität und Intransparenz des Systems nimmt stetig zu - im gleichen Maße in dem Vereinfachung und Übersichtlichkeit versprochen werden. Auch die Verlautbarungen aus der KBV lassen wenig Hoffnung auf Besserung zu. Hauptangriffspunkt sind die Pauschalen. Die ganzheitliche hausärztliche Betreuung ist nicht in einzelne Handgriffe zu zerlegen. Gerade diese Einzelleistungsideologie verhinderte die Integrationsfunktion des Hausarztes transparent zu machen und damit auch eine entsprechende Vergütung hausärztlicher Leistung.

 

Die Kritik an den Pauschalen kann sich nur an ihrer mangelnden Höhe festmachen. So wird die psychosomatische Qualifikation nach dem neuen EBM mit niedrigeren Punktzahlen vergütet als in den vorher bestehenden Budgets. Auch die Kostensituation der Hausärzte wird konsequent missachtet und in der Einkommensbetrachtung nicht berücksichtigt, dass hausärztliches Honorar zu einem erheblichen Anteil eben nicht zur normalen Arbeitszeit sondern an Wochenenden und in der Nacht erarbeitet wird. Gleichzeitig werden die Kosten im fachärztlichen Bereich zum Teil systematisch erheblich überschätzt weil zwar die Kosten für privatärztliche, berufsgenossenschaftliche und IGel-Leistung eingerechnet werden, nicht aber die dadurch erzielten Honorare.

 

 ?Der neue EBM zeigt deutlich, dass die Regelungskompetenz des etablierten Systems gegen Null geht und wir Hausärzte die Politik in Richtung Tarifautonomie nachhaltig verfolgen müssen. Wir Hausärzte brauchen unsere Zeit und unsere Kraft für unsere Patienten und nicht für immer abstrusere Systeme der Abrechnung! Kein freier Beruf in dieser Welt muss für sein Honorar derart komplizierte Regelungen bedienen, die außer dem Erhalt der Regelungsbürokratie keinen Sinn erkennen lässt?, so Weigeldt weiter.

 

In Hinblick auf die höchst unsichere Honorarsituation in 2009 werden die Hausärzte auf die Forderung nach einer Trennung der Gesamtvergütung nach hausärztlichem und fachärztlichem Bereich in keinem Fall verzichten können. Der EBM und die damit verbundene unkalkulierbare Honorarsituation sind ein Grund mehr, dass der Deutsche Hausärzteverband mit der HÄVG weiterhin als Alternative zu dem überholten System anstrebt Hausarztverträge nach § 73b mit den Krankenkassen abzuschließen. Nur auf diesem Weg kann die Versorgungsqualität verbessert und ein ausreichendes Honorar für die Hausärzte erreicht werden. 


Bei Abdruck erbitten wir ein Belegexemplar!

 

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