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Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 20./21.09.2007 in Berlin

Wie auch auf den letzten Delegiertenversammlungen gab es vor der Beschlussfassung rege Diskussionen zu den einzelnen Anträgen. Die Beschlüsse behandeln u.a. die Themen Weiterbildung, Nachwuchsförderung und vor allem die EBM-Reform.

 

Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e.V. vom 20./ 21. September 2007 in Berlin

 

Gesundheitskarte:

  • Die Delegierten haben den Bundesvorstand aufgefordert, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu verhindern, da außer Kosten keine sinnvolle Nutzung zu erkennen ist.


EBM-Reform:

  • Die Delegierten fordern den Bundesvorstand auf, auch weiterhin alles zu unternehmen die Honorarsituation der Hausärzte zu verbessern und die Bundesministerin an ihre Versprechen gegenüber den Hausärzten zu erinnern.
  • Der Deutscher Hausärzteverband weist den EBM-Vorschlag der Krankenkassen in aller Schärfe zurück. Insbesondere die darin enthaltene Unterstellung, die Leistungsbreite der Hausärzteschaft würde sich bei einem System der Pauschalhonorierung reduzieren und die daraus resultierende Forderung nach Absenkung der hausärztlichen Vergütung um 15% ist ein Schlag ins Gesicht aller Hausärzte. Auch die ebenfalls vorgeschlagene doppelte Abrechnungssystematik über EBM alt und Pauschalen bedeutet überflüssige Bürokratie und wird abgelehnt.


Hausarztstärkungsgesetz:
 

  • Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes unterstützt den Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Hausarztstärkungsgesetz- HStG) und fordert die im Bundesrat und Bundestag vertretenen Politiker auf, dieses Gesetz rasch umzusetzen.




Hausarztverträge:

  • Der Vorstand des Deutschen Hausärzteverbandes wird aufgefordert, umgehend einen Mustervertrag für die Verhandlungen nach §73b SGB V zu formulieren, der den Beschlüssen der Delegiertenversammlung (Hausärztliche Gebührenordnung) entspricht und von den Landesverbänden in die Verhandlung mit den Krankenkassen eingebracht werden soll.



GOÄ:

  • Die Bundesdelegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert die Bundesregierung auf, umgehend die Verhandlungen / Arbeiten zu einer längst fälligen Novellierung der GOÄ aufzunehmen. In einer neu gestalteten GOÄ, die derzeit in den Ausschüssen und AG?s der Bundesärztekammer fertiggestellt wird, müssen spezifisch hausärztliche Gebührenordnungspositionen aufgenommen und adäquat bewertet werden.



Hausärztlicher Nachwuchs:

  • Die Delegiertenversammlung spricht sich entschieden gegen die Vorstellungen der Politik aus (die u. a. mit Hilfe des Sachverständigengutachtens im Gesundheitswesen 2007 begründet werden), ärztliche Aufgaben und Tätigkeiten durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe übernehmen zu lassen. Die Notwendigkeit soll sich angeblich vor allem im Zuge des ärztlichen Nachwuchsmangels in hausärztlich unterversorgten Regionen ergeben. Die Hausärzteschaft fordert demgegenüber zunächst einmal alle Maßnahmen aufzugreifen und zu bündeln, um hausärztlichen Nachwuchs zu finden und dessen Niederlassung zu fördern.Darüber hinaus wird bundesweit das Konzept (mit Unterstützung von Bundesärztekammer, KBV, Verband der medizinischen Fachangestellten) umgesetzt, mit qualifizierten MFA aus den hausärztlichen Praxen heraus eine umfassende, auch aufsuchende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, ohne neue Versorgungsebenen mit anderen Berufen schaffen zu müssen.



Weiterbildungsordnung:

  • Die Bundesdelegiertenversammlung diskutiert die Konsequenzen des Beschlusses  des Deutschen Ärztetages 2007, mit dem der Internist ohne Schwerpunkt wieder in die WBO eingeführt wird. Ein Antrag zur Wiedereinführung des Facharztes/Fachärztin für Allgemeinmedizin wird grundsätzlich positiv bewertet, aber wegen unabsehbarer Konsequenzen an den Vorstand überwiesen.



Verbandsstrategie:

  • Der Deutsche Hausärzteverband soll alles unternehmen um die hausärztliche Verhandlungs- und Tarifautonomie in Verträgen mit den Krankenkassen zu erreichen. Verträge mit den Krankenkassen müssen mithilfe der HÄVG umgesetzt werden. Hausärztliche Interessen muss der Verband gegenüber und in den Körperschaften und der Politik sowie  anderen Akteuren direkt vertreten.

 

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 20./21.09.2007 in Berlin

 

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