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Deutscher Hausärzteverband bedauert Entscheidung des Bundessozialgerichtes

 

Köln / Berlin, 07. Februar 2008. - Zur gestrigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes, wonach der Hausarztvertrag der BARMER Ersatzkasse nach Auffassung des Senats nicht die Voraussetzungen einer Integrierten Versorgung nach §§ 140 a-f SGB V erfüllt, äußert sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt in Berlin:


?Der Deutsche Hausärzteverband bedauert die Entscheidung des Bundessozialgerichtes.


Hiermit erfährt die gemeinsame Leistung von gesetzlicher Krankenversicherung, 18 000 Apotheken und 38 000 Hausärzten zu Gunsten einer integrierten hausärztlichen Versorgung von über 2 Millionen Patienten eine Abfuhr. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz
2004 ganz bewusst die Entwicklung von integrierter Versorgung vorangetrieben. Dem sind die Vertragspartner des Hausarzt- und Hausapothekenvertrages gefolgt. Jetzt müssen wir erfahren, dass das offensichtlich so nicht anerkannt wird.


Nichtsdestotrotz ist die hausärztliche Versorgung der Versicherten weiterhin in der gewohnt guten Qualität gewährleistet und kein Patient muss Sorge haben, anders behandelt zu werden. Denn auch nach dem Urteilsspruch werden die eingeschrieben Versicherten auf die durch das Gericht durchaus gewürdigten Vorteile einer gemeinsamen Versorgung durch Hausärzte und Hausapotheken nicht verzichten müssen.


Auch wenn die BARMER Ersatzkasse nunmehr die einbehaltenen Mittel aus der sog. Anschub- finanzierung zurückzahlen muss, bleiben hiervon die an die Hausärzte gezahlten Honorare unberührt, was die BARMER bereits im Zusammenhang mit den vorinstanzlichen Entscheidungen mehrfach bestätigt hat; die BARMER hat entgegen anderslautenden Meldungen auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes keine Rückzahlung hausärztlicher Honorare gefordert.?


Kontakt:
Manfred King
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Von-der-Wettern-Straße 27
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Tel.: 02203 ? 57 56- 1041

 

Pressemitteiltung vom 07.02.2008

 

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