Hausärzteverband Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg freuen sich über den Zuschlag der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg hat den Zuschlag für die hausärztliche Versorgung nach § 73b SGB V ihrer Versicherten der Bietergemeinschaft aus Hausärztlicher Vertragsgemeinschaft e.G. (HÄVG), MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH und den unterstützenden Landesverbänden erteilt. Zusammen vertritt die Bietergemeinschaft ca. 5.700 niedergelassene Hausärzte in Baden-Württemberg.
Die Verantwortlichen der Verbände, Dr. Frank-Dieter Braun (stellv. Vorsitzender HÄV BW) und Dr. Werner Baumgärtner (Vorsitzender MEDI BW) sehen hierin die einmalige Chance, den ca. 4 Millionen AOK-Versicherten im Land eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe hausärztliche Versorgung auch zukünftig zu sichern. ?Mit diesem Vertrag werden bessere Arbeitsbedingungen und kalkulierbare Honorare für die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen erreicht?, so Dr. Baumgärtner.
Die Bietergemeinschaft sieht den anstehenden Verhandlungen und der nachfolgenden Umsetzung optimistisch entgegen. Sie verfügt über die erforderliche Erfahrung im Vertragsgeschäft, alleine die HÄVG wickelt derzeit 19 Verträge mit Krankenkassen ab, mit derzeit ca. 40.000 teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzten. Die MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH hat 14 Verträge mit Krankenkassen und 13 mit Kliniken abgeschlossen. ?Auch die Umsetzung eines komplexen Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V mit Bereinigung der Gesamtvergütung ist über unsere Struktur sicher zu gewährleisten?, bestätigt Eberhard Mehl, Vorstandssprecher der HÄVG.
Dr. Braun: ?Auch dieser neue Vertrag wird für alle Hausärzte in Baden-Württemberg offen sein und an keine Mitgliedschaft eines bestimmten Berufsverbandes gebunden! Unsere Verbände werden die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung der Qualitätsanforderungen flächendeckend unterstützen?.
MEDI wird Vorschläge zur Einbindung der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73c SGB V einbringen. Nur dadurch kann eine umfassende wohnortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung gesichert werden.
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Pressemitteilung vom 20.12.2007