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Hausärztliche Versorgung in Bayern gefährdet

Zur Kündigung des Gesamtvertrages und der Strukturverträge der AOK Bayern für die ambulante Versorgung stellt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, heute in Berlin fest:

 

Hausärztliche Versorgung in Bayern gefährdet

Köln / Berlin, den 09.01.2008. - Zur Kündigung des Gesamtvertrages und der Strukturverträge der AOK Bayern für die ambulante Versorgung stellt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, heute in Berlin fest:

?Die AOK Bayern gefährdet durch die Kündigung des Gesamtvertrages und der Strukturverträge für die ambulante Versorgung insbesondere die hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die erzielten Fortschritte zur Sicherung einer flächendeckenden und qualitätsorientierten Versorgung der Bevölkerung Bayerns jetzt in Frage gestellt werden. Wenn damit das Signal verbunden sein sollte, zu einer Absenkung des Vergütungsniveaus zu kommen, könnte man feststellen, dass die AOK Bayern offensichtlich nicht die Zeichen der Zeit erkannt hat:

Denn im Wettbewerb der Gesundheitsleistungen geht es nicht darum, gesundheitliche Dienstleistungen zu Dumpingpreisen einzukaufen, sondern gute und beste Qualität der Versorgung für die Versicherten bereit und sicher zu stellen.

Der Gesetzgeber hat genau diesem Ziel des Wettbewerbs im Gesundheitswesen einen hohen Rang eingeräumt und mit dem §73b SGB V den Vertragsparteien die Möglichkeit einer neuen Vertragsgestaltung für die hausärztliche Versorgung an die Hand gegeben.

Die Hausärzte Deutschlands sind bereit, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um ihren Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.

Ich kann der AOK Bayern nur empfehlen, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.?

Kontakt:
Manfred King
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Hausärzteverband e.V.
Von-der-Wettern-Straße 27
51149 Köln
Tel.: 02203 ? 57 56 -1041
Email: Manfred.King@hausaerzteverband.de

 

Pressemitteilung vom 09.01.2008

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