Diese hatten dem Bayerischen Hausärzteverband ihr Vertrauen ausgesprochen und ihn mit dem Mandat für den Abschluss einen Hausarztvertrages nach §73b SGB V mit der BKK Bayern beauftragt. Nach einer Hinhaltetaktik seitens der BKK lehnte der Bayerische Hausärzteverband im Interesse der Hausärztinnen und Hausärzte das darauf folgende Angebot als Zumutung ab. Der Bundesverband unterstützt die bayerischen Kollegen in dieser Haltung. Die Zustimmung zu einem solchen Vertrag würde einem Ausverkauf hausärztlicher Interessen gleichgekommen. ?Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns fällt hiermit den Hausärzten im Kampf um ein gerechtes Honorar in den Rücken und versucht die Hausärzte zu spalten?, erklärte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes dazu in Berlin, ?vor der Gefahr dieses Honorardumpings haben wir seit In-Kraft-Treten des GKV-WSG gewarnt und verlangt, die mittelbare Staatsverwaltung KV aus dem Vertragswettbewerb nach § 73b SGB V auszuschließen?.
Der Hausärzteverband Baden-Württemberg hatte aus dem gleichen Grund das identische Angebot des dortigen BKK-Landesverbandes abgelehnt. Die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg hatte ihrem KV-Vorstand sogar mehrheitlich untersagt, einen solchen Vertrag abzuschließen.
In Bayern handhabt die KV das nach eigenem Gutdünken und schließt nun, entgegen der eindeutigen Ablehnung einer Mandatierung der KV durch die bayerischen Hausärzte diesen Vertrag mit der BKK ab. Damit werden auch die eindeutigen Aussagen von der Staatsministerin Christa Stewens und dem Ministerpräsidenten Günther Beckstein missachtet, die diese Willensbekundung der Hausärzte ernst nehmen und den Hausärzteverband in Zusammenarbeit mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) als einzig möglichen ärztlichen Vertragspartner für §73b- Verträge (Hausarztverträge) in Bayern ansehen. Zur Zeit findet eine Umfrage unter allen bayrischen Hausärzten zu diesem Sachverhalt statt, deren Ergebnis am kommenden Donnerstag bei einer Anhörung im Bayerischen Landtag vorgestellt wird.
Bei Abdruck erbitten wir ein Belegexemplar.
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Pressemitteilung vom 09.10.2007