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Neuer Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Partner einigen sich auf spezielle Regelungen zur kinderärztlichen Versorgung

 

Stuttgart, den 02.07.2008

Neuer Hausarztvertrag in Baden-Württemberg:
Partner einigen sich auf spezielle Regelungen zur kinderärztlichen Versorgung


Zum Start des neuen Hausarztvertrags haben sich AOK, MEDI und Hausärzteverband auf zusätzliche Regelungen für Kinder- und Jugendärzte geeinigt, die am Vertrag teilnehmen möchten. Die drei Vertragspartner haben den Vertrag sprachlich und inhaltlich weiter an die pädiatrische Versorgung angepasst. ?Mit der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vertrag ohne Altersbegrenzung machen wir Kinder- und Jugendärzten ein attraktives Angebot. Dies ist vor allem auch für die Ärzte interessant, die sich um die Versorgung chronisch kranker Kinder kümmern, etwa bei Asthma oder Neurodermitis?, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Mittwoch (02.07.2008) in Stuttgart.

Dabei wurden folgende Regelungen aufgenommen: Kinderärzte erhalten zusätzlich zur kontaktunabhängigen Pauschale (P1) von 65 Euro pro Jahr einen Bonus für das Erreichen einer ?Vorsorgequote? von drei Euro pro eingeschriebenem Kind, unabhängig von der Altersstufe des Kindes. Zudem können Kinder- und Jugendärzte einen Impfzuschlag von einem Euro pro eingeschriebenem Kind erhalten, gemessen an der Masern-, Mumps- und Rötelnimpfung. Darüber hinaus haben die Vertragspartner eine besondere Überweisungsmöglichkeit für Allgemeinärzte an Pädiater geschaffen: Wird das eingeschriebene Kind vom Hausarzt zum Pädiater für eine Vorsorge überwiesen, erhält der Pädiater dafür 30 Euro. Diese Überweisungspauschale reduziert dann entsprechend die Pauschale P1 des Hausarztes.

?Damit haben die Vertragspartner den wichtigsten Kritikpunkten der Kinderärzte Rechnung getragen?, erklärt der Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg, Dr. Werner Baumgärtner. Gleichzeitig distanziert er sich von den Behauptungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVJK), dass dieser nicht in die Verhandlungen eingebunden worden sei. ?Obwohl der BVJK nicht Vertragspartner ist, haben AOK, MEDI und Hausärzteverband den BVJK dennoch in die Verhandlungen aufgenommen. Es war jedoch der BVJK, der die Verhandlungen nach anfänglicher Zustimmung frühzeitig wieder verlassen hat. Insofern sind die jetzigen Verbesserungen für die Pädiater ohne die Beteiligung des BVJK zustande gekommen.?
Dem stimmt auch der Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Dr. Berthold Dietsche, zu: ?Der Vertrag ermöglicht den teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten eine klare Besservergütung ihrer Arbeit. Ich kann nicht nachvollziehen, wie ein Berufsverband so ein Honorarplus ablehnen und schlechtreden kann.?

Anmerkung für die Redaktionen:
Den Vertragstext und sämtliche Anlagen im Internet unter:
www.aok-bw-presse.de, www.medi-verbund.de, www.hausaerzteverband.de


Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon: 0711 2593-231,
E-Mail: presse@bw.aok.de

Hausärzteverband, Pressestelle, Telefon: 02203 575 610 41,
E-Mail: manfred.king@hausaerzteverband.de

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