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Wichtige Faxinformation für die Teilnehmer/innen des BARMER Hausarzt- und Hausapothekenvertrages

Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat das Bundessozialgericht am 6.2.2008 in Kassel entschieden, dass der BARMER Hausarzt- und Hausapothekenvertrag keine ?integrierte Versorgung? im Sinne des § 140 a SGB V ist. Die generelle Wirksamkeit des Vertrages hat das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung damit nicht in Frage gestellt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzuhalten, dass

  • die Entscheidung des Bundessozialgericht nicht dazu führt, dass Sie Ihr bishererhaltenes Honorar im Rahmen des BARMER Hausarzt- und Hausapothekenvertrages zurückzahlen müssen. Anderslautende Informationen sind falsch;
  • Sie weiterhin Leistungen nach dem BARMER Hausarzt- und Hausapothekenvertrag,wie z.B. den Gesundheits-Check Up, unter Beachtung der vertraglichenRegelungen abrechnen können;
  • auch die Einschreibung von neuen Teilnehmern auf der Versichertenseite inden BARMER Hausarzt- und Hausapothekenvertrag weiterhin möglich ist und
  • die Regelungen zur Praxisgebühr-Befreiung ebenfalls weiter gelten.

Wir weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass in absehbarer Zeit ? genauere Angaben sind uns insoweit derzeit nicht möglich - Änderungen des bisherigen Vertrages notwendig werden und diese Änderungen auch Auswirkungen auf Ihre Teilnahme haben können. Für diesen Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren.


Fragen und Anregungen richten Sie bitte an unseren Kundenservice 02203/5756-1111.


Damit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen aus Köln


Ihre HÄVG eG

 

Rundschreiben vom 12.02.2008

 

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