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Zur heutigen Veröffentlichung der KV Berlin stellen AOK und IKK klar

Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist allen Versicherten in Berlin kostenfrei zur Verfügung zu stellen

 

 

Berlin, 28.02.2008. Die Vertragspartner des neuen Hausärztevertrages AOK Berlin, IKK Brandenburg und Berlin fordern die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Berlin auf, die aus ihrer Sicht rechtlich offenen Fragen auch weiterhin auf dem vertragspartnerschaftlichen Weg zu lösen. Forderungen, am neuen Hausärztevertrag teilnehmende Versicherte bei Inanspruchnahme des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit einer Vermittlungsgebühr zur Kasse zu bitten, sei der falsche Ansatz. Die KV bleibt im Rahmen vertraglicher Regelungen nach wie vor für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Berlin verantwortlich. Dies schließt auch den von allen Krankenkassen finanzierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit ein. Sollte die KV tatsächlich von einzelnen Versicherten eine Vermittlungsgebühr fordern, würden AOK und IKK Versicherten den Betrag unbürokratisch rückerstatten.

 

Zum Hintergrund: Seit dem 01.04.2007 können Verträge auch ohne Beteiligung der KV geschlossen werden. Von dieser Möglichkeit haben die oben genannten Vertragspartner Gebrauch gemacht und mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft, unterstützt durch den Hausärzteverband, einen neuen regionalen Hausärztevertrag geschlossen, an dem sowohl Ärzte als auch Patienten freiwillig teilnehmen können. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die Intention verfolgt, mehr Wettbewerbselemente durch unterschiedliche Vertragsformen in der Gesundheitsversorgung zu schaffen. Die Akteure im Gesundheitswesen sind daher gefordert, sich auf diese Art des neuen Umgangs miteinander einzustellen und diesen zu erlernen.

 

Der neue Vertrag unterstreicht die Rolle des Hausarztes im Versorgungsgeschehen. Der teilnehmende Arzt sichert dem Patienten eine hausärztliche Versorgung auf hohem qualitativen Niveau. Durch den Vertrag soll beispielsweise eine besser koordinierte medizinische Versorgung der Versicherten gewährleistet werden. Die beteiligten Hausärzte fungieren dabei als Lotsen für die eingeschriebenen Patienten und steuern deren ambulante Behandlung. So können beispielsweise belastende Mehrfachuntersuchungen und unnötige Medikamenteneinnahmen vermieden werden. Mehr Hausbesuche innerhalb der Praxisöffnungszeiten und reduzierte Wartezeiten für die Versicherten sind weitere Vorteile. Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der AOK Berlin und der IKK Brandenburg und Berlin, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über 2200 Versicherte und mehr als 450 Hausärzte haben bereits ihre Teilnahme an dem neuen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung der AOK Berlin und der IKK Brandenburg und Berlin erklärt. Der behandelnde Arzt entscheidet nach wie vor, welche medizinische Behandlung er ergreift und wann er gegebenenfalls einen Hausbesuch macht. Bei schwerwiegenden akuten Gesundheitsproblemen besteht selbstverständlich darüber hinaus die Möglichkeit, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr unter der Rufnummer 31 00 31 kostenfrei in Anspruch zu nehmen.

 

Da es sich um ergänzende vertragliche Inhalte handelt, wird die über die KV finanzierte ärztliche Behandlung grundsätzlich nicht berührt. Die Äußerungen der KV zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst treffen daher nicht zu.

 

Gesetzlicher Hintergrund:

Die Vertragspartner erfüllen damit die gesetzliche Anforderung, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Der am 15.11.2007 in Kraft getretene Hausarztvertrag basiert auf § 73 b Sozialgesetzbuch V und ist zunächst bis Ende 2008 befristet. Die Vertragspartner streben eine Erweiterung des Hausarztvertrages durch die Anbindung weiterer ärztlicher und nichtärztlicher Versorgungsangebote an, insbesondere zur Früherkennung von Krankheiten und zur besseren Versorgung von chronisch Kranken. Für die Einschreibung der Versicherten in das Hausarztprogramm und die zusätzlichen Koordinationsleistungen erhalten die Hausärzte eine pauschale Sondervergütung.

 

 

 

Ansprechpartner:

 

AOK Berlin - Die Gesundheitskasse, Gabriele Rähse, Tel.: 030/25 31 22 02

IKK Brandenburg und Berlin, Gisela Köhler, Tel.: 0331/6 46 31 60

 

Pressemitteilung vom 28.02.2008

 

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