Abrechnung einer VERAH

VERAH Abrechnung über HZV und EBM

WICHTIG! Bitte senden Sie nach bestandener Prüfung das entsprechende Meldeformular VERAH ausgefüllt an die im Formular aufgedruckte Fax-Nummer. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Praxis die VERAH-Vergütungen im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) erhält.

Rückfragen richten Sie bitte an den Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter der Telefonnummer 02203/5756 1111.

Nichtärztliche Berufe werden in vielen Ländern bereits seit Jahren als hausärztliche Partner in der primärärztlichen Versorgung gestärkt, sei es nun als Nurse Practitioner in Australien, Nurse Consultant im Vereinigten Königreich oder auch als Nursing Specialist in den Niederlanden. In Deutschland hat diese Entwicklung erst relativ spät begonnen. Mit der Erkenntnis, dass bei gleichzeitig steigender Versorgungslast die Zahl der Hausärzte in Zukunft drastisch sinken wird, entstanden zwischen 2004 und 2009 verschiedene Initiativen, die nichtärztliche Gesundheitsberufe so qualifizieren, dass sie die Ärztinnen und Ärzte entscheidend entlasten können.

Lange blieb es den Hausarztpraxen überlassen, die Kosten für die Fortbildung der Praxisteammitglieder selbst zu finanzieren. Erst langsam reifte die Erkenntnis, dass die Übernahme spezifischer Betreuungsleistungen durch eine weiterqualifizierte Medizinische Fachangestellte auch honoriert werden müsse. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Tätigkeiten einer VERAH zu honorieren:

  • das kollektivvertragliche System, in dem die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gesamtvergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) an die Ärzte verteilen,
  • die Hausarztzentrierten Versorgungsverträge (HzV), die zwischen dem Hausärzteverband und den Krankenkassen geschlossen wurden.

 

1. Die Abrechnung über den EBM:

  • Die MFA muss dafür die Qualifikation gemäß Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag Ärzte (Delegationsvereinbarung) als Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) erwerben.
  • Die MFA muss mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis beschäftigt sein.
  • Um eine Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) in der Arztpraxis einsetzen zu können, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
  • VERAH können diese Qualifikation in der Regel durch 20 Theoriestunden und 20 weitere Hausbesuche und eine Lernerfolgskontrolle im Multiple-Choice-Verfahren – in einigen Kammern online – erwerben. Die 20 zu erbringenden Theoriestunden können auch durch VERAH-Plus-Kurse anerkannt werden.
  • Kostenpauschale (13 – 17€) für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen – GOP 03062 und 03063.

 

2. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV):

Auch wenn das KV-System langsam nachzieht und die Leistungen einer VERAH inzwischen vergütet, so ist doch das eigentliche Zuhause der VERAH die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V. In den HzV-Verträgen des Hausärzteverbandes – zuerst in Baden-Württemberg und schließlich in nahezu allen Verträgen, ob regional oder bundesweit – wurde von Beginn an die Versorgungsleistung einer VERAH beim Honorar berücksichtigt.

In den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung ist in der Regel für diejenigen Praxen, die eine Medizinische Fachangestellte mit der VERAH-Qualifikation beschäftigen, ein Zuschlag auf die Chronikerpauschale von fünf bis zehn Euro pro Patient und Quartal vereinbart. In manchen HzV-Verträgen besteht stattdessen oder sogar zusätzlich noch die Möglichkeit einen Besuch der VERAH beim Patienten gesondert als Einzelleistung abzurechnen.

In Praxen mit einem großen Anteil eingeschriebener, chronisch kranker HzV-Patienten können die Gebühren von circa 2.100 Euro für die Absolvierung des VERAH-Curriculums bereits nach einem Quartal finanziert sein. Auf diesem Weg wird die verbesserte Strukturqualität honoriert – und nicht einzelne Leistungen, die von einer VERAH erbracht werden.

So wird dieses erweiterte Versorgungsangebot von Hausarztpraxen bürokratie- und dokumentationsarm gefördert. Allein in den Quartalen von Q4/2018 bis Q3/2019 konnte so insgesamt ein Honorarvolumen von über 35 Millionen Euro an die VERAH-Praxen ausgeschüttet werden.

Für die Abrechnung über die hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

  • Senden Sie nach erfolgreich abgeschlossener VERAH-Fortbildung bitte das entsprechende Meldeformular VERAH an die Fax-Nummer 01805/00 24 25 501
  • Einzelheiten zur Vergütung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden HzV-Vertrag auf der Homepage des Deutschen Hausärzteverbandes (Hausarztverträge -> HZV-Verträge-Schnellsuche)

Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter der Telefonnummer 02203/5756 1111 gern zur Verfügung.

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