Durchbruch für die Hausarztverträge zum Jahreswechsel: Der Schiedsmann Gerald Weiß erlässt einen Schiedsspruch mit einem einheitlichen Vertrag für mehr als 60 Krankenkassen in ganz NRW. Damit ist jetzt landesweit der Start der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und die Einschreibung der Versicherten in Hausarztverträge im bevölkerungsreichsten Bundesland möglich. Das ist nach zähem Ringen ein großer Durchbruch ? doch in die Freude mischt sich auch Ernüchterung. Anders als die in NRW bereits laufenden Verträge mit der TK und der IKK classic stehen die Verträge nach dem Schiedsspruch unter Finanzierungsvorbehalt.
Dr. Dirk Mecking, der Landesvorsitzende des Hausärzteverbands Nordrhein, kommentiert diese Situation im Blickwinkel der aktuellen HAUSARZT-Ausgabe (2/2012) und erklärt, warum der Schiedsspruch bei den Hausärzten nicht nur Freude auslöst: ?Denn jetzt wird offensichtlich, dass wir zu Recht gegen Röslers GKV-Finanzierungsgesetz auf die Barrikaden gegangen sind. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen im § 73b SGB V stellen die Verträge unter Restriktionen, die von uns Hausärzten Mehrleistungen ohne zusätzliches Honorar verlangen. Eine bessere Vergütung für vertraglich verankerte Mehrleistungen wird unter einen Rückforderungsvorbehalt der Kassen gestellt, ein Budget für hausärztliches Honorar bleibt. Für uns sind also Nachverhandlungen mit den Kassen unumgänglich. Die Verträge mit der TK und der IKK classic zeigen, dass diese Gesetzesänderung unnötig war. Diese beiden Kassen haben für ihre Versicherten eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung und gezielte Verbesserungen vertraglich vereinbart, honorieren dies entsprechend ? und sind zufrieden mit den ersten Ergebnissen.?
Meckings Appell an seine Kolleginnen und Kollegen: ?Wir brauchen trotz der berechtigten Kritik am Schiedsspruch rasche und flächendeckende Einschreibungen, um schnell eine gute Position für Verhandlungen mit den Kassen über notwendige Nachbesserungen zu erreichen. Nutzen wir also klug die erreichten Positionen im Schiedsspruch für die Stärkung unserer hausärztlichen Tarifautonomie und für die Verbesserung der ambulanten Versorgung in unserem Bundesland.?
Den HAUSARZT-Blickwinkel zum Schiedsspruch in NRW können Sie auch hier nachlesen.