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Aktueller Rundbrief des Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt

zum Thema "Neuerungen im EBM"

 

                                                                                             Berlin, 15. Februar 2013

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

 

immer mehr Gerüchte wabern um das Thema neuer EBM. Hier und da wird verbreitet, der Deutsche Hausärzteverband habe schon seine Zustimmung signalisiert. Um es ganz klar zu sagen: Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Hausärzteverbandes hat sich in seiner letzten Sitzung ausführlich mit dem bisher vorliegenden EBM-Entwurf der KBV auseinander-gesetzt und lehnt diesen Entwurf einhellig ab! 

 

Wir haben unter Bezug auf den Beschluss der KBV-VV, die Berufsverbände einzubeziehen, eingefordert, über Grundlagen, Daten und Strukturen des vorgesehenen EBM umfassend informiert zu werden. Das Schreiben vom 25. Januar an den KBV-Vorsitzenden Köhler harrt immer noch einer Antwort.

 

Der Gesamtvorstand des Deutschen Hausärzteverbandes wird sich am kommenden Wochenende erneut mit dieser Thematik befassen.

 

Folgende Gründe haben den Vorstand bewogen, den vorliegenden EBM-Entwurf abzulehnen:

 

·         neue Leistungsziffern und eine aufgeblähte Bürokratie ohne neues Geld

 

·         eine erneute Honorarumverteilung innerhalb der Hausärzte

 

·         eine Unterteilung in so genannte ?typische? sowie ?atypische? Hausärzte innerhalb unserer Fachgruppe

 

·         eine Verknüpfung der Chronikerpauschale mit der Dokumentation einer willkürlich ausgewählten Gruppe von ICD-Diagnosen und damit die Einführung der bereits vor einem Jahr abgelehnten Kodierrichtlinien durch die Hintertür

 

·         die Verknüpfung typisch hausärztlicher Tätigkeiten wie Palliativmedizin oder insbesondere Geriatrie mit zusätzlichen Qualifikationsanforderungen und Abrechnungseinschränkungen

 

·         die Zementierung einer deutlich zu niedrigen Honorierung hausärztlicher Leistungen über Jahre hinaus.

 

Bei gleichbleibender Gesamtvergütung, also konstantem Budget, wird mit einem neuen EBM wieder nur innerhalb des Topfes umverteilt! Wir fordern stattdessen, dass die im Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Stärkung der Leistungen in der hausärztlichen Geriatrie und Palliativmedizin umgehend realisiert wird. Neue verpflichtende Kurse dafür akzeptieren wir nicht. Auch die vorgesehenen Einschränkungen in der geriatrischen Leistungslegende lehnen wir ab. Dazu brauchen wir keinen neuen EBM!

 

Honorarordnungen können auch anders aussehen und bessere Ergebnisse erzielen: In den HZV-Verträgen und bei Honorarverträgen wie mit der AXA/Gothaer für ein hausärztliches Medikationsmanagement realisieren wir das. Dort wird der Wert der hausärztlichen Leistung gerecht bewertet! 

 

Dabei ist Ziel, durch eine strukturierte Verordnungskontrolle die Polymedikation, vor allem von älteren oder mehrfach erkrankten Patienten, zu optimieren. Beteiligen können sich bundesweit alle Hausärzte, unabhängig davon, ob sie Mitglied im Deutschen Hausärzteverband sind oder nicht.


Die Beratungsleistungen gelten als Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte und werden von den Versicherern im Tarifumfang erstattet.

 

Wir werden sie im HAUSARZT und mit Rundschreiben bezüglich des EBMs auf dem Laufenden halten!

 

Herzliche Grüße

Bundesvorsitzender

 

Aktueller Rundbrief des Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt vom 15.02.2013

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