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CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag: Keine Klage gegen Hausarztverträge

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat der AOK Bayern und den Ersatzkassen in Bayern nahegelegt, Abstand von ihrem Klagevorhaben gegen die Hausarztverträge zu nehmen.

?Die Krankenkassen dürfen auf dem Rücken der Patienten und der Hausärzte keine Machtspiele betreiben?, so der gesundheitspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger in einer Presserklärung.

?Wenn man ein Schiedsverfahren einleitet, sollte der Schiedsspruch auch von allen Beteiligten akzeptiert werden. Rechtssicherheit ist ein Beitrag für eine gute Patientenversorgung?, so Straubinger.

Das vorbildliche Verhalten der Techniker Krankenkasse, der Betriebskrankenkassen und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sollte AOK Bayern und den Ersatzkassen ein Beispiel sein, so Straubinger. TK, BKKen und Landwirtschaftliche Krankenkassen haben die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung nach Verhandlungen ohne Schiedsverfahren in Kraft gesetzt, um die hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten zu garantieren und zu verbessern.    


Da sich die AOK Bayern und die Ersatzkassen (außer der TK) nicht mit dem Bayerischen Hausärzteverband einigen konnten, war es zu einem Schiedsverfahren gekommen. Der Schiedsspruch vom 13. Februar 2012 verpflichtet die Krankenkassen nun zu den Verträgen mit den Hausärzten. Gegen diesen Schiedsspruch haben die AOK und Ersatzkassen in Bayern jetzt Klage angekündigt.

 Pressemitteilung Straubinger

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