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Das Recht der Versicherten, überall in Deutschland einen Hausarztvertrag wählen zu können, darf nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen werden!

Köln/Berlin, 30.01.2013. ? Die Hausarztzentrierte Versorgung wird offensichtlich zum Wahlkampfthema. Der § 73b des SGB V verpflichtet alle Krankenkassen in Deutschland, ihren Versicherten eine Hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Sie können sich freiwillig für diese Versorgungsform entscheiden. Wer diese Verpflichtung der Kassen beseitigen will, nimmt den Versicherten ihr verbrieftes Recht und gefährdet eine flächendeckende wohnortnahe hausärztliche Versorgung.

Der Wahlkampf ist eingeläutet ? die Parteien diskutieren über die Art des Fortbestandes des § 73b SGB V. Mittlerweile scheint sich übergreifend die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass der dort enthaltene Absatz 5a (Refinanzierungsklausel) als Bremsklotz zur Fortentwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung wirkt. Politiker aus dem Lager der GRÜNEN und der CDU machen deutlich, dieses Hindernis abschaffen zu wollen. Das ist zu begrüßen, darf aber nicht zu Lasten des Versichertenrechts auf das Angebot ihrer Krankenkasse auf eine Hausarztzentrierte Versorgung gehen!

?Hier müssen wir genau hinsehen?, warnt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. ?Wenn den Versicherten die freiwillige Wahlalternative innerhalb der ambulanten Versorgung zum Abschluss von Hausarztverträgen wieder entzogen würde, würde damit das, was in den letzten Jahren sinnvoll und zukunftssicher in der hausärztlichen, aber auch in Bereichen der fachärztlichen Versorgung aufgebaut wurde, wieder zunichte gemacht!?

?Durch eine derartige Änderung erhielten die bekannten Blockierer in den alten Strukturen wieder Oberwasser?, erklärt Weigeldt. Neue Strukturen, die auch im Hinblick auf den drohenden Hausärztemangel dringend gebraucht werden, wären dann nicht mehr umsetzbar. Die Versicherten nutzen die Wahlmöglichkeit auf eine Hausarztzentrierte Versorgung überall da, wo sie jetzt schon angeboten wird, zu ihrer großen Zufriedenheit. Dies zeigen die ersten Evaluationsergebnisse.

?Die deutschen Hausärzte werden ? gerade in der Zeit des Wahlkampfes ? genau hinsehen, wie sich die einzelnen Parteien positionieren?, kündigt Weigeldt an. ?Unsere Patienten haben ein Recht zu erfahren, wer ihre wohnortnahe hausärztliche Versorgung jetzt und für die Zukunft sichert.?

 Versichertenrecht darf nicht zum parteipolitischen Spielball werden

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