Nachrichten Details

Einigung im Honorarstreit

Probleme des Kollektivvertrages bleiben weiter ungelöst

 

Drei bis vier Prozent Honorarsteigerung für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Eigentliche Probleme des Kollektivvertrages bleiben weiter ungelöst. Begrüßenswert die Absicht, Hausärztliche Leistungen bei multimorbiden Patienten, in der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung zu stärken. Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung bieten heute schon Honorare in Euro und Cent ohne Abstaffelung und Fallzahlenbegrenzung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Kompromiss im Honorarstreit geeinigt und Eckpunkte als Grundlage der Vergütungsvereinbarung für 2013 festgelegt. Demnach soll es für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten etwa drei bis vier Prozent Honorarsteigerung geben.

?Die eigentlichen Probleme, die das System des Kollektivvertrages hervorbringt, bleiben damit weiterhin ungelöst", sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

?Hausärztliche Leistungen bei multimorbiden Patienten, in der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung zu stärken, ist eine begrüßenswerte Absicht. Ob das Honorarplus bei den Hausärzten, die ja den größten Nachholbedarf haben, auch ankommt, bleibt allerdings regionalen Unwägbarkeiten überlassen.?

Wie jede Befreiung von Budgetzwängen begrüßt der Deutsche Hausärzteverband die Absicht, psychotherapeutische Leistungen auszudeckeln. Dabei ist allerdings streng darauf zu achten, dass die Bereinigung für diese fachärztlichen Leistungen nicht das hausärztliche Honorar schmälert, wie bereits jetzt vielfach in sogenannten Vorwegabzügen geschehen!

Die Grenzen der Problemlösungskraft des Kollektivvertragssystems sind deutlich erkennbar wie nie. Kassen müssen Verantwortung für ihre Versicherten übernehmen. Insoweit hält Weigeldt an den Forderungen des Deutschen Hausärzteverbandes fest: Nur eine wirtschaftliche Vertragsstruktur wie in den Verträgen zur Hausarztentrierten Versorgung garantieren eine Honorierung in Euro und Cent ohne Abstaffelungen und Fallzahlbegrenzungen. Damit diese auch in Zukunft weiter entwickelt werden können, ist der Absatz 5a im § 73b SGB V zu streichen.

 Einigung im Honorarstreit- Probleme des Kollektivvertrages ungelöst

Kontakt