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Kassen-Überschüsse für Versorgung der Patienten einsetzen

Wettbewerbsverhindernden Absatz 5a des § 73b SGB V streichen

In der aktuellen Debatte um die Überschüsse der Krankenkassen fordern die Hausärzte, dieses Geld in die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung zu investieren. Für den Bundesgesundheitsminister sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die gesetzlichen Fesseln der Hausarztverträge fallen zu lassen und den wettbewerbsverhindernden Absatz 5a des § 73b SGB V wieder zu streichen, so der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt: ?Wir können mit den Hausarztverträgen ohne den Absatz 5a sofort eine flächendeckende, strukturierte, ambulante hausarztzentrierte Versorgung für die Patienten beginnen.?

Der Bundesgesundheitsminister konnte sich im Februar in Baden-Württemberg davon überzeugen, dass die Hausarztverträge dort die Koordination der Behandlung wesentlich verbessern, dass die Einschreibung in den Vertrag die Arzt-Patienten-Bindung stärkt und eine unbürokratische Honorarsystematik ohne Abstaffelung den Hausarztpraxen mehr Planungssicherheit gibt. Über eine Million Versicherte profitieren allein in Baden-Württemberg von diesem Vorbild für neue, patientenorientierte Versorgungsstrukturen.

?Dieser ohne die Behinderung durch den Absatz 5a geschaffene Vertrag besteht seit nunmehr vier Jahren, er hat die Beitragssatzstabilität nicht belastet und keine Zusatzbeiträge erforderlich gemacht?, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt.

?Die Bundesregierung hat mit dem Versorgung und Wettbewerb verhindernden Absatz 5a eine konsequente Weiterentwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung erheblich und unnötig erschwert?, so Weigeldt. ?Bundesgesundheitsminister Bahr kann seinem in Stuttgart geäußerten Wunsch nach Vielfalt und Wettbewerb um Patienten und ihre Versorgung leicht Taten folgen lassen und den Absatz 5a wieder streichen.?

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