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KBV-Befragung zum Sicherstellungsauftrag gerät zur Farce

Allgemeinplätze können über Unzulänglichkeiten im KV-System nicht hinwegtäuschen

Die vordergründig gute Absicht der Befragung einer Interessengemeinschaft kann nicht über den eigentlichen Zweck hinwegtäuschen ? nämlich Stärkung und Alleinstellung des KV-Systems und damit die Manifestierung des Machterhalts.

In diesen Tagen startet die KBV ihre Befragung zum Fortbestand des Sicherstellungsauftrages. Mehr als 150.000 niedergelassene Kassenärzte sind aufgerufen, ihre Meinung zum Thema zu äußern. Die vordergründig gute Absicht kann jedoch nicht über das voraussichtliche Ergebnis der Befragung hinwegtäuschen: Sie zielt auf die Stärkung und Alleinstellung der ärztlichen Selbstverwaltung in Form des derzeitigen KV-Systems ab.

?Die Stoßrichtung hat der KBV-Chef bereits deutlich geäußert?, sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. ?Er will die freien Verträge beerdigen!?

In der Befragung geht es einzig darum, den Zentralismus in Richtung KBV zu stärken, erklärt Weigeldt. Berufsverbände, Landesärztekammern und regionale Kassenärztliche Vereinigungen würden damit in ihren Kompetenzen beschnitten. Der Befragte wird subtil an die Hand genommen und zum von der KBV-Führung gewünschten Ergebnis geleitet.

?Die Befragung soll auch vom Debakel für die KBV-Verantwortlichen im Honorarstreit ablenken?, so Weigeldt weiter. Die KBV hat das Ringen um die Vormachtstellung in der ärztlichen Selbstverwaltung gegen den GKV-Spitzenverband offensichtlich längst verloren. ?Die Wunschliste in den sieben Meilensteinen wird daran auch nichts ändern?, meint Weigeldt. ?Und außerdem ? warum spielt die KBV auf Zeit und geht selbst von einem Umsetzungszeitraum von fünf Jahren aus? Wird da auf Vergessen gesetzt? Die Hausärzte haben schon längst gehandelt!?

?Wir Hausärzte zeigen, dass es anders geht. Die wesentlichen Inhalte der Meilensteine Köhlers sind in unseren Selektivverträgen bereits verwirklicht: Direktverträge mit den Krankenkassen, keine Regresse, feste Preise, keine Fallzahlbegrenzung.?

Weigeldts Botschaft an die Verantwortlichen in Politik: ?Löst die Wettbewerbsbremsen wie den Absatz 5a im § 73b SGB V und überlasst die Wahl der Versorgungsform den Versicherten!?

 KBV-Befragung zum Sicherstellungsauftrag gerät zur Farce

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