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Mehr Leistung, mehr Honorar ? Ärztehonorare dürfen nicht sinken

Der Deutsche Hausärzteverband wendet sich entschieden gegen sinkende Honorare für Vertragsärzte im kommenden Jahr. Aufwand und Vergütung stehen vor allem in der hausärztlichen Praxis bereits jetzt in einem Missverhältnis. Honorarsenkungen sind zudem kein Anreiz für den dringend benötigten Nachwuchs.

Auf der Grundlage einer aktuellen Prognos-Studie fordert der GKV-Spitzenverband weniger Geld für niedergelassene Mediziner. Die Schweizer Studie kommt zu dem Schluss, dass Ärzte im Zeitraum von 2007 bis 2011 zu viel Honorar im Vergleich zur Kostensteigerung erhalten haben. Nach dem Willen des GKV-Spitzenverbandes soll nun der Orientierungswert in der Honorarordnung für das kommende Jahr von 3,5 auf 3,25 Cent gesenkt werden.

Diese Forderung ist nicht nachvollziehbar, sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes: ?Die Studie selbst bildet den Versorgungszustand ab, wie wir ihn gerade bei Hausärzten zunehmend finden: Immer weniger Praxen halten die Versorgung aufrecht und erbringen immer mehr Leistungen. Dass dabei die Honorarvolumina steigen, ist nur eine logische Konsequenz.? Zwischen 2008 und 2010, so in der Erhebung ebenfalls zu lesen, ist die Anzahl der Arztpraxen deutschlandweit um fast 2.500 zurückgegangen. Gleichzeitig steigt der Anteil chronisch Kranker und Älterer in der Bevölkerung immer weiter an.

Eine Absenkung ärztlicher Honorare ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung und würde diesen Zustand nur weiter verschärfen, so Weigeldt. Die jetzt schon sichtbaren Auswirkungen des demografischen Wandels in der Bevölkerung sowie der Altersstruktur der Ärzte würden weiter verstärkt, mit negativen Folgen für die Versorgungssituation der Patienten. Sinkende Honorare zudem sind ein falsches Signal für den dringend benötigten Nachwuchs in der ambulanten hausärztlichen Versorgung.

?Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes geht zu Lasten einer sicheren ambulanten Versorgung und wendet sich gegen das Patientenwohl?, konstatiert Ulrich Weigeldt und erneuert die Forderung, den § 73b SBG V in seine Form vor dem GKV-FinG zu versetzen. Die Selektivverträge zur hausarztzentrierten Versorgung dürfen nicht weiter ausgebremst werden. Die Evaluation des Vertrages mit der AOK Baden-Württemberg hat deutlich gezeigt, dass diese Verträge durch ihre Strukturierung eine zukunftssichere Versorgungssituation für eine älter werdende Bevölkerung schaffen können.

 Ärztehonorare dürfen nicht sinken

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