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Rundbrief des Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt

EBM-Reform - Honorartrennung - Wahltarife



Liebe Kollegin, lieber Kollege,

in den letzten beiden Wochen haben sich zunächst der Gesamtvorstand des Deutschen Hausärzte-verbandes und dann die VV der KBV mit den Themen Honorartrennung und EBM und der Neufassung des Hausarztvertrages (eine Anlage zum Bundesmantelvertrag) befasst. Die Gesamtvorstandssitzung fand unter Beteiligung von Regina Feldmann und anderen Hausärzten aus KV-Vorständen statt.

Honorartrennung
Auf Grundlage der von dem KBV-Vorstand vorgestellten ECKPUNKTE kann dem Weg in eine dauer-hafte und unumkehrbare Honorartrennung mit jeweils eigenständigen Honorarkontingenten für den hausärztlichen und fachärztlichen Bereich zugestimmt werden, erfüllt er doch eine alte Forderung des Hausärzteverbandes. Damit wird über einen Zeitraum von vier Quartalen die Basis für die Weiterentwicklung gelegt. Aber hier gilt, wie auch bei Vorstellungen über die EBM-Reform, dass der GKV-Spitzenverband dem zustimmen muss!

EBM-Reform
Ganz im Gegensatz zum vorhergehenden Thema, ist es den KBV/KV-Vertretern nicht gelungen, den Gesamtvorstand von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der vorgelegten Vorstellungen zur EBM-Reform zu überzeugen. Auf der anderen Seite war sehr bedauerlich, dass weder konstruktive Kritik am EBM-Entwurf noch Vorschläge zur Verbesserung der Honorarsituation in den EBM-Entwurf der KBV aufgenommen wurden. Absolut nicht zu akzeptieren ist das Absenken der Pauschalen zugunsten von Einzelleistungen, damit werden wir wieder ins Hamsterrad getrieben. Die Messung des Knöchel-Arm-Index ist sicher medizinisch sinnvoll, aber eine neue Leistung, die zulasten der hausärztlichen Grundleistung finanziert werden soll. Gleiches gilt für die Gesprächsleistung. Die Aufteilung der geriatrischen Leistungen führt zu einem Phänomen, das für eine neue Leistung bei 60 Stunden verpflichtender Zusatzqualifikation ca. sechs Euro ausgeworfen werden sollen. Das lehnen wir ab und lassen uns auch nicht von Drohungen mit dem Entstehen von geriatrischen Zentren beeindrucken. Die endgültige Beschlussfassung des neuen Hausarzt-EBM wurde auf den 27. Mai diesen Jahres ? bis zur nächsten KBV-Vertreterversammlung ? vertagt.

Bundesmantelvertragsänderung
Es ist sehr fraglich, ob es klug ist, hausärztliche Leistungen in einem Vertrag mit den Krankenkassen zu einem Zeitpunkt zu definieren, während auf der anderen Seite, in der Bundesärztekammer über die Neugestaltung der Weiterbildungsordnung beraten wird. Naiv, wer glaubt, das habe miteinander nichts zu tun. Wir wissen, dass Weiterbildungsordnungen immer auch mit Honorarzumessung respektive ?verteilung zu tun haben. Da ist es geradezu fatal, wenn man in dieser Zeit in einem Hausarztvertrag die Leistungen beispielsweise der Schmerztherapie, Akupunktur und Substitution als ?atypisch? für Hausärzte definiert und für Fälle mit solchen Leistungen die Chroniker-Pauschale streichen und die Grundpauschale halbieren will. Damit wird hausärztliche Kompetenz weiter eingeengt! Treffen möchte man hiermit Praxen, die zwar eine hausärztliche Zulassung haben, aber nicht wirklich hausärztlich ausgerichtet sind. Das ist ein Problem, aber es lässt sich nicht über Umverteilung lösen. Eine solche Umverteilung, und wir haben es oft genug erlebt, führt zu unvorhersehbaren Verwerfungen und erheblicher Unruhe unter den Kollegen. Zudem durch den vorgesehenen Umverteilungs-mechanismus gerade auch große Versorgerpraxen benachteiligt werden und letztlich die Bildung von reinen Schwerpunktpraxen für Substitution und Akupunktur etc. induziert wird.

Wahltarife
Stikum als Tischvorlage bekamen die Mitglieder der KBV-VV ein Strategiepapier, was nebenbei durch Herrn Köhler schon vor dieser VV in der Politik verbreitet wurde. Dieses Papier beinhaltet einen großen Wünsch-Dir-Was Katalog gemischt mit Vorstellungen der KBV zum Vertragswettbewerb. Die Selektivverträge sollen nicht mehr eine Wahlalternative für die Versicherten sein, sondern Versorgungsverbesserungen und Innovationen sollen in den Kollektivvertrag überführt werden. Nein, die KBV muss sich endlich bemühen, Versorgungsverbesserungen und Innovationen im Kollektivvertrag durchzusetzen, Bürokratie und Regresse abzubauen und für auskömmliches Honorar zu sorgen.
Uns wird ja immer wieder vorgeworfen, wir würden die Vorschläge der KBV, ob zur Wettbewerbs-ordnung, zum EBM etc. nur ablehnen, um unsere HZV-Verträge zu verteidigen. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kämpfen mit guten Argumenten für gute Arbeits- und Honorarbedingungen im Kollektivvertrag. Das Abbügeln von konstruktiver Kritik mit falschen Unterstellungen ist erprobte KV-Politik. Aber der Deutsche Hausärzteverband ist kein KV-Akklamationsclub! Wir vertreten hausärzt-liche Interessen im und außerhalb des Kollektivvertrages konstruktiv aber wenn es sein muss, bedingungslost konsequent. Der außergewöhnliche Erfolg dieser Verbandspolitik ist aus der Einkommensstatistik der KBV zu entnehmen. Die F.A.Z. hat es aufgegriffen in dem Artikel ?Ärztehonorare erreichen neuen Höchststand? vom 5. März 2013. Daraus wird deutlich, dass die Selektivverträge neues Geld generieren und zu besserem Einkommen wesentlich beitragen, d. h. Kollektivvertrag und HZV wirken bereits heute erfolgreich zusammen und haben die hausärztliche Honorarsituation zwar noch nicht ausreichend, aber dennoch verbessert. Was allerdings in der Einkommensstatistik wieder unterschlagen wird, ist das Verhältnis Einkommen zu Arbeitszeit und wie viel des Einkommens durch Notfalldienst und Tätigkeit zur Unzeit erwirtschaftet wird. Dieser Bereich lastet vor allem auf den Schultern der Hausärzte!

Ein letztes Wort zu den Selektivverträgen: Wir wollen nicht bei der HZV stehen bleiben, sondern die Weiterentwicklung in den fachärztlichen bis zum stationären Versorgungsbereich gefördert wissen und würden sehr begrüßen, wenn dies durch gesetzgeberische Maßnahmen unterstützt würde.
Warum nicht auch für die fachärztliche Versorgung eine Angebotsverpflichtung durch die Kranken-kassen, dann hat der Versicherte ein echtes Wahlrecht und er und seine Versorgung würden im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen.

Dazu braucht es keine Wahltarife mit Sachleistung in der Hausarztpraxis und Kostenerstattung bei Fachärzten, die den Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin weisen.

Eine qualitätsgesicherte Steuerung im Gesundheitswesen geht nur über den Hausarzt! Konsequent wäre es, die freie Wahl des Hausarztes mit der Einschreibung zu besiegeln; dies haben die HZV-Verträge schon bewiesen, wie auch viele andere Länder in Europa und könnte doch schon einmal von der KBV übernommen werden, oder?

Zusammenfassend kann gesagt werden: Honorartrennung ja, EBM-Reform nein, dafür angemessene Anhebung der Punktbewertung für die klassischen Hausarztleistungen und Einführung neuer Leistungen nur mit neuem Geld!

Herzliche Grüße
Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender

 Rundbrief vom 07. März 2013

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