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Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt, am 13.12.2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Verhandlungen zur Bildung einer Jamaika-Koalition gescheitert sind, geht im politischen Berlin das große Warten weiter. Egal, ob Große Koalition, Minderheitsregierung oder Neuwahlen – so oder so werden noch Wochen und Monate ins Land gehen, bevor eine neue Bundesregierung steht.

Auch, wenn momentan die Gesetzesmaschinerie stillsteht, so hat in den letzten Wochen doch ein gesundheitspolitisches Thema die Medien maßgeblich beschäftigt: die Bürgerversicherung. Die SPD will sie mit Nachdruck zur Verhandlungsmasse in den anstehenden Gesprächen mit der Union machen.

Bürgerversicherung – viel Aufregung, wenig Klarheit

Was sich hinter dieser Begrifflichkeit im Detail verbirgt, ist nach wie vor offen, denn es gibt verschiedene Ideen und Vorstellungen, wie eine solche Reform konkret ausgestaltet sein könnte. Das ist auch einer der Gründe, weswegen wir als Verband keinen ideologischen, sondern einen eher pragmatischen und nüchternen Blick auf dieses Thema haben. Unser Anspruch lautet: Wenn es zu einer Reform, in welcher Art und Weise auch immer, kommen sollte, dann darf der hausärztlichen Versorgung kein Euro entzogen werden! Das Geld muss zukünftig vielmehr endlich dorthin fließen, wo der größte gesellschaftliche Bedarf herrscht und das ist ganz klar die hausärztliche Versorgung. Das ist der Maßstab, an welchem wir jede Reform, sei es eine Bürgerversicherung oder jede andere Reform des Finanzierungssystems, messen werden!

Kodierdebatte

Seit Monaten wird über das Thema „Kodieren“ lautstark diskutiert. Der Vorwurf lautet: Krankenkassen wollen Ärzte dazu bringen, so zu kodieren, dass sie möglichst viel Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten, zum Beispiel über so genannte Betreuungsstrukturverträge. Bereits vor Monaten ist auch der Gesetzgeber aktiv geworden. Unsere Position war von Anfang an klar: Geld für bestimmte Kodierungen darf es nicht geben. Wir haben Patienten zu versorgen und da dürfen die (Kodier)Interessen der Kassen, die ein möglichst großes Stück vom Kuchen abhaben wollen, keine Rolle spielen.

Laborreform – ein erster Schritt, aber mehr auch nicht!

Ein Thema, das den Hausärztinnen und Hausärzten seit langem unter den Nägeln brennt, ist die Laborvergütung. Zur Erinnerung: Seit vielen Jahren zahlen Hausärzte für Laborleistungen, die ganz klar zum fachärztlichen Versorgungsbereich gehören und daher eigentlich auch aus dem fachärztlichen Topf bezahlt werden müssten. Dass stattdessen die Hausärzte zur Kassen gebeten werden, ist nicht nur ungerecht, sondern widerspricht auch der gültigen Rechtslage.

Nachdem unser Verband massiv Druck gemacht hat, beschloss die Kassenärztliche Bundesvereinigung vor knapp einem Jahr, die Laborvergütung zu reformieren. Konkret geht es insbesondere um die Neuordnung des Wirtschaftlichkeitsbonus und einer veränderten Vorgabe zum Ausgleich von Unterdeckungen im Grundbetrag Labor.

Nach schier endlosen Auseinandersetzungen und mehreren Verschiebungen sollen die Neuregelungen am 01. April 2018 nun endlich in Kraft treten! Große Teile der Selbstverwaltung, insbesondere der GKV-Spitzenverband, haben sich bis zuletzt mit Händen und Füßen gegen eine Reform gewehrt und stattdessen in Kauf genommen, dass uns viele Millionen Euro weggenommen werden. Wir haben den ausgehandelten Kompromiss mitgetragen, nicht, weil wir glauben, dass er die Probleme endgültig löst, sondern weil er zumindest ein erster Schritt ist! Aus unserer Sicht ist aber glasklar, dass es jetzt weitere Reformen braucht, um mittelfristig zu einer fairen Neuregelung der Laborvergütung zu kommen.

IT-Konnektoren – nicht unter Druck setzen lassen

Januar 2019 müssen die Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen Strafzahlungen.

Im Gesetz steht ganz klar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Anbindung an die IT-Struktur übernehmen müssen. KBV und GKV-Spitzenverband haben deswegen eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Demnach sinkt der Erstattungsbetrag ab Juli 2017 jedes Quartal um zehn Prozent. Wir erwarten, dass KBV und GKV-Spitzenverband diese Regelung der geänderten Finanzierungsvereinbarung auf Bundesebene für die Praxen anpassen.

Auch, wenn man sich nicht unbedingt bis zum letzten Tag Zeit lassen sollte, besteht kein Grund zur Eile. Wir gehen davon aus, dass neben dem bereits jetzt verfügbaren, zeitnah weitere Konnektoren auf den Markt kommen werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit!


Mit kollegialen Grüßen
Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender

 

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