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Rundbrief des Bundesvorsitzenden vom 05. April 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

 

neben politischen Ereignissen wie den Wahlergebnissen im Saarland, der erforderlichen Neuwahl in NRW, dem Euro-Rettungsschirm und Wahlkampfgeplänkel um Pendlerpauschale und Betreuungsgeld, treten gesundheitspolitische Aktivitäten zumindest ? in der öffentlichen Wahrnehmung ? etwas in den Hintergrund.

 

Die Umsetzung der HzV-Verträge in Bayern und NRW ? sowie in Kürze in Hessen ? ist gestartet, wenn auch das Tempo unterschiedlich ist. Es sind nach wie vor Widerstände einiger Krankenkassen und einiger KVen zu überwinden. Dadurch ist es ist nicht ganz einfach, alle Anforderungen so schnell umzusetzen, wie wir es gerne wollen. Solche Startschwierigkeiten sind für neue Vertragsstrukturen nicht ungewöhnlich und zu erwarten. Trotz einer vielleicht etwas holprigen Anfangsphase sollte man sich von einer Einschreibung in die neuen Verträge nicht abhalten lassen, sind sie doch der Start in die flächendeckende Tarifautonomie. Man erkundige sich beim Marburger Bund, der sich auch nicht ohne Schwierigkeiten und Blessuren von verdi freigeschwommen hat. Was in der Gesamtvergütung auf uns zu kommt, wissen wir nicht, sie wird immer wieder mit neuen Leistungen und Leistungserbringern beladen werden und neue Verteilungskämpfe sind unvermeidbar. Da ist es schon gut, ein zweites Standbein zu entwickeln.

 

Die Stärkung der hausärztlichen Medizin ist ein wesentliches Anliegen des Entwurfs der Approbationsordnung, der am 11. Mai 2012 im Bundesrat beraten wird. Es ist jüngst der Streit um einen Abschnitt Allgemeinmedizin im PJ entbrannt. Interessant, dass viele Fachverbände sich vehement gegen ein Pflichttertial Allgemeinmedizin gewehrt haben. Eine Kompromisslinie wäre die Teilung des PJ in Quartale mit einem verpflichtenden allgemeinmedizinischen Abschnitt. Man könnte sich aber auch überlegen, ob nicht ausschließlich ein Abschnitt in Allgemeinmedizin verpflichtend sein soll, damit alle Ärztinnen und Ärzte, also auch spätere Fachärzte im Spezialgebiet, einmal die generalistische Basisversorgung kennen gelernt haben. Die Weiterbildung fast aller übrigen Fächer spielt sich größtenteils im stationären Bereich ab, damit ist eine Verpflichtung im PJ in diesem Bereich zu hinterfragen. Sicher ist ein solcher Vorschlag bei den bestehenden Ver-hältnissen nicht realistisch, aber man muss sich ja auch mal Gedanken jenseits der Machtverhältnisse machen dürfen.

 

Das gilt im Übrigen auch für die Medikamentenversorgung unserer Patienten, nachdem den Modellversuchen im Rahmen des KBV/ABDA-Modells so langsam die Luft ausgeht. Unsere Ideen gehen in die entgegengesetzte Richtung und wir haben über das Dispensierrecht für Hausärzte, aber nicht unbedingt nur für Hausärzte, schon häufiger nachgedacht. Zum letztjährigen Hausärztetag hatten wir den Kollegen Pruckner aus Österreich zu diesem Thema eingeladen und uns jetzt mit Kollegen aus der Schweiz zusammengesetzt und deren Erfahrungen mit dem Dispensierrecht erörtert. Wir werden auf der kommenden Frühjahrstagung in Hamburg sicher intensiver darüber sprechen und über Modellversuche nachdenken. Die konkrete Medikamentenverordnung gehört in ärztliche Hand und vor allem die Multimedikation braucht die patientengerechte Optimierung durch den Hausarzt.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und besonders auch Ihren Mitarbeiterinnen frohe Ostern!

 

Herzliche Grüße, Ihr Ulrich Weigeldt

 

11288 Rundbrief des Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt vom 05. April 2012

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