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Rundbrief Nr. 3 des Bundesvorsitzenden

Hände weg vom hausärztlichen Honorar!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 26. April findet eine Sonder-VV der KBV zur Weiterentwicklung von EBM und Honorartrennung statt. Zur Vorbereitung dieser Sonder-VV wurde eigens ein Ausschuss gebildet, der den beratenden Fachausschüssen die Lösungsvorschläge der KBV-Administration schmackhaft machen soll.
Dabei geht es vor allem um zwei als kritisch erkannte Bereiche: Laborleistungen sowie Antrags- und genehmigungspflichtige, psychotherapeutische Leistungen. Vor allem die Dynamik im Bereich der Psychotherapie, die sich durch die neuen Ideen zur Bedarfsplanung noch erheblich beschleunigen kann, wird beachtliche Sprengkraft für das System erzeugen.

Ursache der Probleme ist immer wieder das Prinzip der befreienden Gesamtvergütung, mit dem Kassen sich der finanziellen Verantwortung für die Leistungsdynamik entziehen können. Dessen Absurdität wird durch Leistungen, die auf Antrag von Kassen genehmigt werden, doch überdeutlich: Keine der genehmigten Leistungen wirkt sich auf die Ausgaben der Kassen aus, sie gehen ? wie wir wissen ? zu Lasten eben dieser Gesamtvergütung.

Unbemerkt, lautlos und leise soll jetzt sanktioniert werden, dass das hausärztliche Honorar zur Finanzierung der psychotherapeutischen Leistung herangezogen wird, und zwar jetzt sogar unterjährig, d. h. permanent! Begründet wird dies mit der bestehenden, nach Meinung vieler Juristen jetzt schon rechtswidrigen Verfahrensweise, nach der die Psychotherapiedynamik zunächst aus dem fachärztlichen Topf bedient wird (wo sie nach dem Text des § 73b SGB V auch hingehört) und im Folgejahr über die Einstellung in den Vorwegabzug auch den Hausärzten in Rechnung gestellt werden. Damit zahlen die Hausärzte wieder fachärztliches Honorar, was durch die Honorartrennung verhindert werden sollte! Neues Unrecht wird mit bestehendem
begründet: Es werde ja nicht viel schlimmer als jetzt, wird dann gesagt!

Um nicht missverstanden zu werden, wir neiden niemandem sein Honorar ? nicht den Fachärzten, nicht den Psychotherapeuten. Es kann aber nicht sein, dass dies aus dem hausärztlichen Honorar gespeist wird!

Uns Hausärzten soll ein Kuhhandel verkauft werden: Wenn wir diesen rechtswidrigen Verfahren zustimmen und damit die Grundlagen der Honorartrennung durchlöchern, sollen wir bei Honorar-zuwächsen symmetrisch, d. h. gleichmäßig berücksichtigt werden, wenn nicht, dann nicht. Hier besteht dringender Klärungsbedarf und die Herstellung von Transparenz über die Honorar-entwicklung in den verschiedenen Töpfen und Vorwegabzügen.

Kein Wunder, dass das alles hinter geschlossenen Türen verhandelt wird! Dazu passt dann wie die Faust auf?s Auge, dass der BDI ein eigenes Kapitel für hausärztliche Internisten einfordert. Wir sagen: Nein danke!

Damit ist aber auch eins klar: Die einzig wirtschaftlich sinnvolle Alternative sind die freien Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung. Sie garantieren weniger Bürokratie in der Praxis und ein kalku-lierbares Honorar für den Arzt. Symmetrische oder asymmetrische Honoraranpassungen, die kein Mensch mehr durchblicken kann, sind hier nicht notwendig, weil die Vergütung in Euro in Vertrags-verhandlungen vereinbart wird und der Honoraranspruch gegenüber den Krankenkassen besteht.

Herzliche Grüße
Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender

 Rundbrief Nr 3 des Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt

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